Corona Info

28.04.2020 von News | Landespolitik

In Baden-Württemberg gilt seit heute die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Davon ausgenommen sind Babys und Kinder unter 6 Jahren. Medizinische Masken sind nicht vorgeschrieben – es reicht auch eine Baumwoll-Maske, ein Schal oder Tuch. Machen Sie mit, denn das Tragen der Masken kann neben anderen Maßnahmen helfen, die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Und sehen Sie es als Übergang, bald kommen wieder andere Zeiten in denen wir nach Herzenlust ohne Mundschutz plaudern dürfen.