Finanzausschuss informiert sich über Planungsstand bei Sanierung der Württembergischen Staatstheater

23.07.2026 von News | Landespolitik

 

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in einer Sondersitzung am Mittwoch, 22. Juli 2026, über den aktuellen Planungsstand bei der Sanierung der Württembergischen Staatstheater informiert. Im Mittelpunkt stand vor allem die überarbeitete Planung für den Interimsbau, der aufgrund einer Kostenobergrenze nun kleiner ausfallen muss als ursprünglich geplant. „Das Finanzministerium hat dem Ausschuss umfassend Auskunft darüber gegeben, welche Auswirkungen die Verkleinerung der Ausweichspielstätte hat“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Nicolas Fink.

Nach Angaben des Vorsitzenden besteht die Opernsanierung aus drei Teilbereichen: dem Neubau eines Werkstattgebäudes bei der ehemaligen Zuckerfabrik in Bad Cannstatt, einem Interimsbau bei den Wagenhallen für die Zeit der Sanierungsarbeiten sowie der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Operngebäudes selbst.

 

Wie Fink weiter ausführte, haben Finanzstaatssekretärin Andrea Lindlohr (Grüne) und der Geschäftsführer der Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH, Christoph Niethammer, dem Ausschuss den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Demnach sei aufgrund einer beschlossenen Obergrenze von 289 Millionen Euro für die Ausweichspielstätte von der Projektgesellschaft eine kleinere und kostengünstigere Variante entwickelt worden. Diese sehe eine Reduzierung der von den Staatstheatern genutzten Fläche um rund 40 Prozent sowie eine Verkleinerung des Zuschauerraums von 1.200 auf 1.040 Plätze vor. Auf einen dritten Rang solle verzichtet werden. Darüber hinaus werde die Gebäude- und Bühnentechnik vereinfacht. Ein sinnvoller Spielbetrieb sei auch mit dieser Ausstattung des Ausweichquartiers möglich, fasste der Ausschussvorsitzende die Ausführungen zusammen.

 

Lindlohr habe in der Sitzung deutlich gemacht, dass das Opernhaus seit seiner Eröffnung 1912 nicht grundlegend ertüchtigt worden sei. Ohne eine grundlegende Sanierung könne der Weiterbetrieb des Opernhauses nicht gesichert werden. Die Sanierung nach dem aktuellen Umsetzungskonzept, also Bau einer Ausweichspielstätte und anschließende Sanierung des Opernhauses, sei die wirtschaftliche und sichere Variante. Der Interimsbau sei daher eine unverzichtbare Voraussetzung für eine sichere, wirtschaftliche und termingerechte Sanierung des Opernhauses.

 

Beide Alternativen seien unwirtschaftlich und risikobehaftet und kämen daher nicht infrage. Der Spielbetrieb und eine parallele Sanierung des Littmann-Baus würden sich aus technischen und organisatorischen Gründen ausschließen. Zudem würde die Sanierung in diesem Fall ungefähr bis zum Jahr 2070 dauern. Auch ein Neubau des Opernhauses an einem neuen Standort komme nicht in Betracht. Eine Fertigstellung würde bis ungefähr 2050 dauern.

 

Nach Angaben des Vorsitzenden ging es bei der anschließenden Debatte im Ausschuss auf Nachfrage von Abgeordneten vor allem um den vorgesehenen Zeitplan sowie die Baukosten. Lindlohr und Niethammer hätten erklärt, dass der vorgesehene Zeitplan für den Interimsbau eingehalten werde. Eine Übergabe der Spielstätte an den Nutzer sei im vierten Quartal 2032 geplant, die erste Aufführung dann im dritten Quartal 2033. Dies bedeute zugleich den Beginn der Baumaßnahmen im Littmann-Gebäude. Die erste Aufführung im renovierten Opernhaus sei für 2042 geplant.

 

Mit Blick auf die Baukosten habe Lindlohr ausgeführt, dass der Werkstattbau bei der ehemaligen Zuckerfabrik 127 Millionen Euro koste. Für den Interimsbau liege die Kostenobergrenze bei 289 Millionen Euro. Aufgrund der verkleinerten Variante müsse nun neu gerechnet werden. Bezüglich der Gesamtkosten für das Projekt Opernsanierung könne aktuell keine Schätzung genannt werden, da für die Sanierung des Littmann-Baus aktuell noch keine Kostenplanung vorliege. Derzeit laufe noch der europaweite Architektenwettbewerb, der voraussichtlich Ende 2026 entschieden werde, berichtete Fink aus der Sitzung.