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Nicolas Fink begrüßt baldigen Start zur Beantragung der Härtefallhilfen des Bundes für private Haushalte

April 28th, 2023 Posted by News | Landespolitik No Comment yet

Online-Beantragung der Härtefallhilfen ist in Baden-Württemberg ab dem 8.Mai 2023 möglich

 

Ab dem 8. Mai können Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg die Härtefallhilfen des Bundes über ein Online-Portal beantragen. Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember 2022 angekündigt, dass Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen können. Diese Hilfen wurden von der Bundesregierung auf den Weg gebracht als Ergänzung zur Entlastung für Bürger*innen durch die Strom- und Gaspreisbremse.

 

Dabei können Rechnungen mit einem Lieferdatum im Erstattungszeitraum (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) berücksichtigt werden. Es können zusätzlich noch Rechnungen berücksichtigt werden, bei denen die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel durch Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

 

Die Härtefallhilfe greift dabei für Privathaushalte, die im genannten Zeitraum mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Es werden dann 80 Prozent der Mehrkosten oberhalb dieses verdoppelten Betrages gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021 erstattet.

 

Der bundesweite Referenzpreis liegt beispielsweise für Heizöl bei 71 Cent/Liter, der für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilogramm (Preise jeweils inklusive Umsatzsteuer). Insgesamt kann es einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je Privathaushalt geben.

 

Nicolas Fink stellt fest: „Viele Bürgerinnen und Bürger, die zum Heizen z.B. Heizöl oder Holzpellets nutzen, warten schon länger auf den Tag, an dem sie die Härtefallhilfen des Bundes beantragen können. Sie sind durch die insbesondere im letzten Jahr sehr hohe Inflation und die dadurch stark gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Energie betroffen. Dass die Beantragung der Bundeshilfen ab dem 8. Mai in Baden-Württemberg über ein Online-Portal möglich sein wird, ist eine gute Nachricht!“

 

Die Härtefallhilfen für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger können in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai auf dieser Seite beantragt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN