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Vor 25 Jahren – Neuregelung zum Thema Abtreibungsrecht

Juni 29th, 2020 Posted by Medien No Comment yet

Heute vor 25 Jahren beschloss der Bundestag eine Neuregelung zum Thema Abtreibungsrecht.

Die oft emotionale Debatte ging in den 90er Jahren in eine neue Runde und mündete 1995 in das noch heute gültige „Schwangeren- und Familien-Änderungsgesetz“. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Die Schwangere muss sich zuvor beraten lassen.

Jede Frau sollte über ihren Körper selbst bestimmen dürfen und ihre Entscheidung über eine Schwangerschaft bzw. eine Abtreibung selbst treffen.

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Landkreis Esslingen:

Landratsamt Esslingen Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 07 11 / 39 02 – 42 691

Psychologische Beratung des Evangelischen Kirchenbezirks / Kreisdiakonieverband Telefon 07 11 / 34 21 57 – 100

Schwangerschaftsberatung Sozialdienst katholischer Frauen Telefon 07 11 / 39 69 54 – 0

Pro Familia Kirchheim Telefon 070 21 / 36 97