In meinem heutigen Blogbeitrag geht es um einen schwierigen Fall, der sich für einen Ayslsuchenden vergangene Woche ereignet hat.
Bäckermeister Christian Schultheiss aus Ostfildern hatte mich kontaktiert und um Hilfe gebeten. Sein Auszubildender Naser S. hat in seinem Betrieb die Lehrzeit als Bäckergeselle von 2016-2019 mit Bravur hinter sich gebracht hat – er war Klassenbester und ein vorbildlicher Auszubildender. Und zudem bei allen Kunden und Mitarbeitern sehr beliebt. Am Freitag wurde er von der Polizei in der Backstube abgeholt, um abgeschoben zu werden. Denn: Herr S., ein gebürtiger Afghane, war im Jahr 2013 als Asylsuchender nach Deutschland eingereist.
Er wohnte in einem betriebseigenen Appartement und konnte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Es wurde versucht, eine Ausbildungsduldung zu erlangen – letztlich ist dies daran gescheitert, weil Herr S. mit gefälschten Dokumenten nach Deutschland eingereist war und hierfür eine hohe Strafe erhalten hatte.
Ja, er hat gelogen und hat wahrscheinlich auch aus Scham nichts davon seinem Betrieb erzählt. Ich finde aber: Er muss zumindest die Chance bekommen, dass dieser Fall als Härtefall geprüft wird. Asylbewerber dürfen nicht kriminell werden. Ohne Wenn und Aber. Und es muss den Leuten klar gemacht werden, dass es Regeln gibt, an die sich jeder halten muss. Und ja, er hätte schneller und konsequenter die Angelegenheiten mit den deutschen Behörden angehen müssen. Trotzdem: es geht darum, einen Einzelfall zu prüfen und die Situation entsprechend der konkreten Begebenheiten zu bewerten.
Mein Appell an den Innenminister war: Eine dringende und sofortige Härtefallprüfung und damit verbunden die Aussetzung der Abschiebung war aus meiner Sicht in diesem Fall unbedingt geboten.
Wenn derart integrationswillige und nachweislich höchst integrationsbemühte Asylbewerber abgeschoben werden, haben geduldete und sogar anerkannte Asylbewerber einen Grund weniger, sich um eine gute Integration zu bemühen.
Ganz im Gegenteil sollte es Anliegen unseres Staates sein, Menschen, die sich um eine gute Eingliederung in unsere Gesellschaft bemühen, als Vorbilder gegenüber anderen anerkannten Asylsuchenden wahrnehmbar zu machen. Eine Abschiebung wäre in diesem konkreten Falle also äußerst kontraproduktiv.
Zum Glück hat das Verwaltungsgericht dann in letzter Sekunde die Abschiebung ausgesetzt, Naser S. darf vorerst für drei Monate bleiben. Damit stehen sich nun zwei Dinge gegenüber: Eine Straffälligkeit, die im Zusammenhang mit der Einreise – also der Flucht! – nach Deutschland entstanden ist. Und zum anderen die Bereitschaft fleißig zu arbeiten und sich gut zu integrieren. Und damit ein Vorbild für andere Asylbewerber zu sein. Die Straftat der Urkundenfälschung und dass er dafür verurteilt wurde, macht seine Duldung hier sehr schwierig, auch wenn er einen festen Job hat.
Auch wenn man die Situation aus Sicht eines mittelständischen Unternehmers betrachtet, ist das nicht zufriedenstellend. Es werden Leute eingestellt, die eine hervorragende Arbeit machen und dann werden sie von jetzt auf nachher aus dem Betrieb herausgeholt, weil sie abgeschoben werden. Der Arbeitgeber hat für die Ausbildung gesorgt und würde den Gesellen gerne unter normalen Bedingungen im Anschluss bei sich anstellen. Das ist nicht möglich, weil die Ausbildungsduldung nicht wie erhofft erteilt wird.
Wie man erkennen kann – ein schwieriges Thema, und trotzdem ein Beispiel dafür, daß es immer Sinn macht, auch in Bezug auf Einzelfälle aktiv zu werden. Hier am Fall Naser S., der wiederum für andere Asylsuchende ein Vorbild für gelingende Integration sein muss.
Den Einzelfall verantwortungsvoll in den Blick nehmen – das ist mein heutiger Appell in meinem Blog!
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine großartige Woche
Ihr Nicolas Fink