Das Festhalten der Landesregierung am „Sondermodell Grundsteuer BW“ zeigt, dass diese nach dem Motto agiert: Augen zu und durch! Aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion ist die Konstruktion der Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg und auch aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger nicht gut nachvollziehbar.
Nicolas Fink macht dies in seiner Rede vom 20. April deutlich und wendet sich an die Landesregierung: „Die Bürgerinnen und Bürger werden mit ihren Verfassungsbeschwerden recht behalten. Die Landesregierung sollte sich auf diese Situation vorbereiten!“
Hier gehts zur Rede des Landtagsabgeordneten Nicolas Fink: